Elternzeit beantragen Vater
Elternzeit

Elternzeit beantragen Vater: So gelingt es stressfrei!

Sind Sie bald frischgebackener Vater und fragen sich, wie Sie Elternzeit beantragen können als Vater? Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung: von den Antragsvoraussetzungen über relevante Fristen bis hin zur erfolgreichen Einreichung bei Ihrem Arbeitgeber. Wir zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen, um die Elternzeit als Vater anzutreten, und statten Sie mit dem notwendigen Wissen für einen unkomplizierten Prozess aus.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Väter haben Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit unter der Voraussetzung, dass sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das Kind betreuen und erziehen, mit dem Kind in einem Haushalt leben und nicht mehr als 32 Stunden die Woche arbeiten.
  • Die Beantragung der Elternzeit muss schriftlich und spätestens sieben Wochen (nach dem dritten Geburtstag des Kindes 13 Wochen) vor Beginn bei dem Arbeitgeber eingereicht werden, wobei keine E-Mail oder Telefonanmeldung möglich ist.
  • Elternzeit bietet sowohl Rechte wie den Kündigungsschutz, der schon eine Woche vor der Fristerfordernis beginnt, als auch Pflichten wie etwa potenzielle Kürzungen des Urlaubsanspruchs und das Recht auf Wiederbeschäftigung in einer gleichwertigen Stelle.

Voraussetzungen für die Elternzeit als Vater

Vater mit seinem Kind

Wenn Sie Vater geworden sind oder bald werden und sich fragen, wie Sie Elternzeit nehmen können, dann sind Sie hier richtig. Die gute Nachricht ist, dass Elternzeit für Väter genauso möglich ist wie für Mütter. Doch was sind die Voraussetzungen für Vater Elternzeit? Zunächst einmal müssen Sie:

  • in einem Arbeitsverhältnis stehen
  • das Kind betreuen und erziehen
  • gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt leben
  • dürfen nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten

Elternzeit kann von der Geburt des Kindes an in Anspruch genommen werden und ist bis zum achten Geburtstag des Kindes einsetzbar. Auch für Adoptiveltern oder bei einer Vollzeitpflege besteht dieser Anspruch. Insgesamt stehen Ihnen bis zu 36 Monate Elternzeit zu.

Die Rahmenbedingungen sind also recht klar gesteckt und bieten eine solide Grundlage für Ihre Planung. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig mit den Details auseinandersetzen, um von allen Vorteilen profitieren zu können. Denken Sie daran, die Elternzeit ist nicht nur eine Auszeit von der Arbeit, sondern eine Investition in die Zukunft Ihrer Familie.

Antragstellung: Schritt für Schritt

Vater füllt Antragsformular aus

Die Beantragung der Elternzeit mag auf den ersten Blick kompliziert wirken, aber keine Sorge, mit der richtigen Vorbereitung ist der Prozess überschaubar. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten, um “Elternzeit beantragen” und einen “Antrag auf Elternzeit” zu stellen:

  1. Reichen Sie den Antrag schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber ein.
  2. Geben Sie den genauen Zeitraum der Elternzeit an.
  3. Beachten Sie, dass Sie die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn anmelden müssen.

Eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Anmeldung der Elternzeit ist dabei Ihre Absicherung und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Antragsformular und benötigte Unterlagen

Obwohl es kein spezifisches Formular für die Anmeldung der Elternzeit gibt, ist die schriftliche Form unabdingbar. Ihr Antrag muss von Ihnen persönlich unterschrieben sein und darf nicht per E-Mail oder Telefon erfolgen.

Als Hilfestellung können Sie Musterformulare nutzen, die Ihnen bei der Formulierung Ihres Antrags eine Stütze bieten. Eine Beratung kann zusätzlich hilfreich sein.

Fristen und Termine beachten

Die Einhaltung der Fristen ist für eine reibungslose Anmeldung Ihrer Elternzeit von größter Bedeutung. Sie müssen Ihren Antrag spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn einreichen, für den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag Ihres Kindes sogar 13 Wochen im Voraus. Sollte Ihr Kind früher als errechnet zur Welt kommen, muss auch die Elternzeit entsprechend früher beginnen und der Antrag fristgerecht angepasst werden.

Planen Sie also weise und behalten Sie den Geburtstermin Ihres Kindes sowie die relevanten Fristen im Auge.

Aufteilung der Elternzeit zwischen Mutter und Vater

Eltern planen die Elternzeit

Die Aufteilung der Elternzeit zwischen Ihnen und Ihrer Partnerin kann maßgeblich dazu beitragen, wie Sie diese Zeit erleben. Persönliche Umstände, der Beschäftigungsstatus und die finanzielle Situation sind dabei wichtige Faktoren. Eine kluge Aufteilung kann dazu führen, dass beide Elternteile tiefe Einblicke in die Familienarbeit erhalten und ein stärkeres Verständnis für die Rolle des anderen entwickeln.

Eine gemeinsame Zeit nach der Geburt unterstützt nicht nur die Mutter in der Postpartum-Phase, sondern fördert auch die Bindung zum Kind.

Gemeinsame Planung

Eine offene Diskussion und die Bereitschaft, Kompromisse zu finden, sind das A und O einer gelungenen Planung der Elternzeit. Experten empfehlen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die es beiden Elternteilen ermöglichen, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen.

Ihre individuelle finanzielle Situation sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind entscheidend, wenn es um die Rollenverteilung während der Elternzeit geht. Ein aktiver Vater zu sein, kann die Mutter in vielerlei Hinsicht unterstützen und fördert gleichzeitig eine engere Bindung zu Ihrem Kind.

Rechte und Pflichten während der Elternzeit

Die Elternzeit bietet Ihnen als Vater nicht nur eine besondere Zeit mit Ihrem Kind, sondern auch bestimmte Rechte und Pflichten. Ein bedeutender Aspekt ist der Kündigungsschutz, der mit der Anmeldung der Elternzeit in Kraft tritt und bis zu deren Ende anhält. Dieser Schutz beginnt sogar schon eine Woche bevor der Antrag spätestens gestellt werden muss. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie die Insolvenz des Betriebes oder das Ende eines befristeten Vertrags.

Ihr Urlaubsanspruch kann für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden, falls Sie kein Teilzeitmodell nutzen. Nach der Elternzeit muss Ihnen der Resturlaub gewährt werden, und bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss eine Urlaubsabgeltung erfolgen. Die Elternzeit kann auf bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden, und nach Ablauf haben Sie das Recht auf Wiederbeschäftigung in einer gleichwertigen Stelle. Bei einer Eigenkündigung zum Ende der Elternzeit ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.

Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Vater arbeitet von zu Hause aus

Viele Väter überlegen, ob sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten können, und ja, das ist möglich. Die Arbeitszeit kann dabei bis zu 32 Stunden pro Woche betragen, wenn das Kind nach dem 1. September 2021 geboren wurde. Wenn Sie länger als sechs Monate im Unternehmen und in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern beschäftigt sind, haben Sie das Recht, Ihre Arbeitszeit auf 15 bis 30 Stunden zu reduzieren.

Beachten Sie, dass eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit nicht als neuer Abschnitt der Elternzeit gilt, dieser beginnt erst nach der Wiederaufnahme der Vollzeitarbeit. Ihr Gehalt aus der Teilzeitarbeit wird auf das Elterngeld angerechnet.

Elterngeld für Väter: Beantragung und Höhe

Nun zum Thema Elterngeld, das zusätzliche finanzielle Unterstützung während der Elternzeit für Eltern bietet. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, während das ElterngeldPlus die Hälfte davon ausmacht. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden und ist bei der zuständigen Elterngeldstelle erhältlich. Jeder Elternteil kann nur einmal pro Kind Elterngeld beantragen, bei einer gemeinsamen Antragstellung ist die Unterschrift des anderen Elternteils notwendig.

Für Väter gibt es zudem den Partnerschaftsbonus, welcher das ElterngeldPlus um vier zusätzliche Monate verlängert, wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier aufeinander folgende Monate in Teilzeit arbeiten. Es gibt drei Modelle zur Auswahl: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Beachten Sie, dass bei Nichterfüllung der Stundenanzahl während des Partnerschaftsbonus dieser für beide Elternteile entfällt und zurückgezahlt werden muss.

Erfahrungen und Tipps von anderen Vätern

Andere Väter können wertvolle Einblicke geben und zeigen, dass Elternzeit ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung in der Kinderbetreuung ist. Fabian Soethof, zum Beispiel, hebt die Vorteile hervor, die sich ergeben, wenn Väter ihre Rolle aktiv reflektieren und in der Betreuung präsent sind. Viele Väter möchten sich aktiv in das Familienleben einbringen, was das Interesse an einer stärkeren Einbindung zeigt.

Stefan Weber teilte seine Erfahrung, indem er zunächst vier Wochen Elternzeit nahm, um einen langen Urlaub mit der Familie zu verbringen, und später weitere zwölf Wochen, um sich um seinen zehn Monate alten Sohn zu kümmern.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Elternzeit für Väter eine wunderbare Möglichkeit ist, die Beziehung zum Kind zu stärken und gleichzeitig die Partnerin zu unterstützen. Es gibt einige Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, aber mit sorgfältiger Planung und einer offenen Kommunikation lässt sich die Elternzeit stressfrei und erfüllend gestalten. Nutzen Sie die Zeit, um wertvolle Erinnerungen zu schaffen und gleichzeitig ein Zeichen für Gleichberechtigung zu setzen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich Elternzeit als Vater?

Um Elternzeit als Vater zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einreichen, telefonische Anträge oder E-Mails sind nicht ausreichend. Die Elternzeit kann vorzeitig beendet werden, um Schutzfristen für ein weiteres Kind zu beanspruchen.

Bis wann kann Vater 2 Monate Elternzeit nehmen?

Ein Vater kann bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag deines Kindes Elternzeit nehmen, unabhängig davon, ob es direkt im Anschluss an den Mutterschutz oder später erfolgt. Es gibt eine maximale Dauer von 36 Monaten für die Elternzeit für Väter.